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   BFH, 31.07.1985 - II E 1/85   

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https://dejure.org/1985,14702
BFH, 31.07.1985 - II E 1/85 (https://dejure.org/1985,14702)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1985 - II E 1/85 (https://dejure.org/1985,14702)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1985 - II E 1/85 (https://dejure.org/1985,14702)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 21.05.2001 - IV E 1/01

    Entscheidung über Nichterhebung der Gerichtskosten; Antrag auf Nichterhebung der

    Wird ein solcher Antrag nach Ergehen der Kostenrechnung gestellt, ist er als Erinnerung i.S. des § 5 GKG zu behandeln (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Juli 1985 II E 1/85, BFH/NV 1986, 110, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.1988 - VIII S 1/88

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es nicht erforderlich, daß sich die Erinnerungsführerin bei Einlegung einer Erinnerung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten läßt (vgl. BFH-Beschluß vom 31. Juli 1985 II E 1/85, BFH/NV 1986, 110).
  • BFH, 18.10.1990 - IV E 1/90
    In einem solchen Fall kann das Gericht nicht gemäߧ 8 Abs. 1 Satz 1 GKG von der Erhebung von Kosten absehen, da keine Falschbehandlung durch das Gericht gegeben ist (vgl. BFH-Beschluß vom 31.Juli 1985 II E 1/85, BFH/NV 1986, 110).
  • BFH, 08.10.1990 - I E 1/90
    NV: Für die Erinnerung nach § 5 Abs. 1 GKG besteht kein Vertretungszwang gemäß Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG (vgl. BFH-Beschluß vom 31.7.1985 II E 1/85).2.
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